Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt, wie viele gesetzlich verpflichtende Beauftragte und Pflichtfunktionen in der Stadtverwaltung eingerichtet werden müssen. Zudem will sie wissen, ob darüber hinaus weitere Beauftragten-Stellen existieren und um welche Bereiche und Stellenanteile es sich dabei handelt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf eine detaillierte Übersicht gesetzlich verpflichtender Funktionen aus Bereichen wie Arbeitsschutz, Datenschutz, Gleichstellung und Finanzen. Darüber hinaus bestehen drei Funktionen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind: Beauftragte für Partizipation, Antikorruption sowie Informationssicherheit.
- Es gibt 3 Beauftragten-Funktionen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
- Für die Partizipationsbeauftragung ist ein Stellenanteil von 1 eingerichtet.
- Die Antikorruptionsbeauftragung umfasst einen Stellenanteil von 1.
- Die Informationssicherheitsbeauftragung umfasst einen Stellenanteil von 1.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.