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Anfrage 10616/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 9. Juli 2025 · TOP 3.2

Bearbeitungszeiten Führerscheinstelle

Anfrage der FDP-Fraktion vom 27.06.2025

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den Warte- und Bearbeitungszeiten in der Führerscheinstelle, insbesondere bei der Ersterteilung und beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren. Zudem fragt sie nach den Gründen für Verzögerungen, Gegenmaßnahmen der Verwaltung und der Bürgerfreundlichkeit automatisierter Antwortmails.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung führt keine gesonderte Statistik für einzelne Antragsarten, beziffert die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit jedoch auf zwölf Wochen. Verzögerungen seien auf ein hohes Antragsaufkommen durch Pflichtumtausche sowie technische Umstellungsprobleme nach der Einführung einer neuen Software im März 2025 zurückzuführen. Um Rückstände abzubauen, setzt die Verwaltung zusätzliches Personal ein, reserviert feste Arbeitszeiten für die Antragsabarbeitung und leitet Telefonanfragen an das BürgerServiceCenter weiter. Der kritisierte Hinweis in automatisierten E-Mails, wonach Nachfragen zu Verzögerungen führen könnten, wurde mittlerweile entfernt.

  • Termine zur Antragstellung werden grundsätzlich sechs Wochen im Voraus freigeschaltet.
  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt derzeit bei zwölf Wochen.
  • Die Umtauschfrist für Papierführerscheine ab dem Geburtsjahrgang 1953 lief bis zum 19. Januar 2025.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.