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Anfrage 10629/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 9. Juli 2025 · TOP 3.4

Gebühren für nicht-komerzielle Straßen- und Nachbarschaftsfeste

Anfrage der FDP-Fraktion vom 30.06.2025

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt, welche Möglichkeiten aus Sicht der Verwaltung bestehen, um die Gebühren für nicht-kommerzielle Straßen- und Nachbarschaftsfeste zu senken oder abzuschaffen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass Gebühren auf Grundlage der Sondernutzungssatzung erhoben werden, welche bislang keine Ausnahmeregelungen für nicht-kommerzielle Feste enthält. Die schnellste und einfachste Möglichkeit zur Senkung oder Abschaffung der Gebühren sei daher eine Änderung dieser Satzung durch einen entsprechenden Beschluss. Während von 2022 bis 2024 keine Anträge von Privatpersonen vorlagen, wurde im Jahr 2025 bislang ein solches Fest genehmigt und ein weiterer Antrag befindet sich in Bearbeitung.

  • In den Jahren 2022 bis 2024 gab es keine Anträge und Genehmigungen für private Straßen- und Nachbarschaftsfeste.
  • Im Jahr 2025 wurde bisher ein Fest genehmigt, für das eine Gebühr von 407,25 Euro erhoben wurde.
  • Für 2025 liegt ein weiterer Antrag vor, zu dem noch keine Zahlen vorliegen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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