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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 1723/2025-2030 · Finanz- und Personalausschuss · 14. Juli 2026 · TOP 3.5

Komponentenabschreibung

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 07.07.2026

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion Die Linke fragt, warum die Stadt Bielefeld bei Gebäuden sowie Straßen, Wegen und Plätzen keine Komponentenabschreibung anwendet. Zudem möchte sie wissen, welche finanziellen Folgen eine solche Aufteilung hätte und ob andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen davon Gebrauch machen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass städtische Gebäude über eigenbetriebsähnliche Einrichtungen nach Handelsrecht geführt werden, weshalb die entsprechende Regelung des Kommunalrechts für sie nicht gilt. Bei Straßen führt die Komponentenabschreibung über den gesamten Nutzungszeitraum zu keiner echten Entlastung und würde anfangs durch kürzere Abschreibungszeiten sogar zu höheren Belastungen und mehr Bürokratie führen. Zur Praxis in vergleichbaren Kommunen liegen der Stadtverwaltung keine Erkenntnisse vor.

  • Bei Anwendung der Komponentenabschreibung müsste die Deckschicht einer Straße über 20 anstelle von bisher 40 Jahren abgeschrieben werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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