Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Details einer Vereinbarung zwischen der Stadt und einer Privatperson über eine Weihnachtsbaumspende. Sie fragt nach den Vertragsinhalten, dem Fälltermin, dem Zustandekommen trotz Baumschutzsatzung sowie möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Nichterfüllung.
Antwort der Verwaltung
Der Umweltbetrieb teilt mit, dass mit der Privatperson mündlich abgestimmt worden war, den Baum bei Eignung am 2. November 2022 zu fällen und abzutransportieren. Die Kontaktaufnahme erfolgte bereits 2021 vor Inkrafttreten der Baumschutzsatzung zum 1. Oktober 2022, weshalb das Umweltamt anschließend eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung prüfen musste und diese ablehnte. Rechtliche Konsequenzen sind nicht zu erwarten, da für den Fall einer Nichtübernahme keine Zusagen vereinbart wurden.
- Für den 02.11.2022 war die Fällung und der Abtransport des Baumes terminiert.
- Am 01.10.2022 trat die Baumschutzsatzung in Kraft.
- Bereits im Jahr 2021 nahm der Umweltbetrieb Kontakt mit möglichen Spendern auf.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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