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Anfrage 8021/2020-2025 · Digitalisierungsausschuss · 12. Juni 2024 · TOP 3.2

Nachhaltigkeit Software

Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 07.05.2024

  • Grüne

Gefragt

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt nach den Umweltkriterien bei der städtischen Softwarebeschaffung sowie nach möglichen Hindernissen und der Gewichtung dieser Kriterien. Hintergrund ist das Ziel der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie, Energie einzusparen, da auch Software den Energie- und Hardwarebedarf beeinflusst.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung schreibt in der Regel Standardsoftware aus, die neben fachlichen Kriterien vor allem Vorgaben zu Datenschutz, Datensicherheit und Barrierefreiheit erfüllen muss. Da insbesondere der Datenschutz die Auswahl bereits stark einschränkt, wird auf zusätzliche Umweltkriterien weitgehend verzichtet. Umweltkriterien werden daher bei der Beschaffung gar nicht gewichtet, wenngleich Aspekte wie Hardware-Inanspruchnahme oder Kontinuität der Software meist in die Bewertung einfließen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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