Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt, an welcher Stelle Kriterien für Bebauungspläne geändert werden können, um privaten Investoren beim Bau von Spielplätzen Vorgaben für einen „inklusiven Spielplatz“ aufzuerlegen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Vorgaben im Baugesetzbuch abschließend sind und der Stadt kein weitergehendes Festsetzungsrecht in Bebauungsplänen zusteht. Bei der Errichtung öffentlicher Spielplätze durch private Investoren beraten und begleiten jedoch das Umweltamt und der Umweltbetrieb die fachliche Ausgestaltung. Zudem regelt die Landesbauordnung, dass private Kleinkinderspielplätze barrierefrei erreichbar sein müssen, wofür die Stadt Details zur Ausstattung über eine eigene Satzung festlegen kann.
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