Gefragt
Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) erkundigt sich nach Plänen für eine Begrünung des Parkplatzes am Einkaufszentrum an der Teutoburger Straße. Zudem fragt er nach rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltung, eine Begrünung und Entsiegelung der asphaltierten Fläche durchzusetzen.
Antwort der Verwaltung
Dem Bauamt liegen keine Erkenntnisse über eine geplante Begrünung des Parkplatzes vor. Da es sich um eine seit Jahren bestehende bauliche Anlage handelt und keine genehmigungspflichtigen Änderungen vorgenommen wurden, besteht baurechtlich keine Handhabe. Eine nachträgliche Entsiegelung oder Begrünung der rechtmäßigen Anlage kann daher nicht mit ordnungsbehördlichen Mitteln durchgesetzt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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