Gefragt
Die FDP-Fraktion erkundigt sich, warum Mittel für das Taubenkonzept mit Verweis auf den noch nicht genehmigten Haushalt gesperrt sind, und fragt, ob diese Sperre auch für andere Projekte wie das Johannistal gilt. Zudem bittet sie um eine Begründung, falls dies nur das Taubenkonzept betreffen sollte.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erläutert, dass während der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Gemeindeordnung nur rechtlich verpflichtende oder unaufschiebbare Aufgaben sowie begonnene Investitionsleistungen fortgesetzt werden dürfen. Beim Projekt Johannistal handelt es sich bei den bisher beauftragten Planungsleistungen um eine zulässige Fortsetzungsmaßnahme, während Bauleistungen noch nicht ausgeschrieben wurden. Die Umsetzung des Taubenkonzepts stellt hingegen keine kommunale Pflichtaufgabe dar und darf daher erst nach Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung beginnen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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