Worum es geht
Die 20. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Abfallentsorgung wurde einstimmig beschlossen. Die Gebührensätze für Biomüllbehälter bleiben für das Jahr 2022 unverändert fortbestehen, während allgemeine Kostensteigerungen unter anderem durch Gewinnausschüttungen der Müllverbrennungsanlage und Rücklagenentnahmen ausgeglichen werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.