Worum es geht
Der Rat hat einstimmig die 21. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Abfallentsorgung beschlossen. Für 2023 sinkt der kalkulierte Gesamtgebührenbedarf trotz steigender Energie- und Materialpreise um 1,24 Prozent, da kalkulatorische Zinskosten sinken und höhere Erlöse aus der Wertstoffvermarktung erzielt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.