Worum es geht
Ein Antrag zur vollständigen und dauerhaften Abschaffung der Tanz- und Vergnügungssteuer wurde vom Rat mit Mehrheit abgelehnt. Der Antragsteller wollte den Veranstaltungsstandort Bielefeld im Vergleich zu Nachbarstädten stärken. Die Steuer bleibt damit dem Grunde nach bestehen, auch wenn für Tanzveranstaltungen gesonderte Aussetzungen beschlossen wurden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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