Gefragt
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und das Ratsmitglied der Linken erkundigen sich nach dem Zeitplan für die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretung Dornberg vom Januar 2024. Konkret fragen sie, wann mit der Einrichtung eines Radwegs an der Wertherstraße in Großdornberg sowie übergangsweise mit Tempo 30 und einem Überholverbot für Zweiräder zu rechnen ist.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr teilt mit, dass die Planung des Radwegs aufgrund personeller Kapazitäten und umfangreicher Prüfaufträge voraussichtlich erst im Jahr 2026 beginnen kann. Ein Überholverbot für Zweiräder ist rechtlich nicht zulässig, da die Fahrbahn mit rund 7 Metern ausreichend breit und die Strecke gut einsehbar ist. Tempo 30 kann verkehrsrechtlich weder als Zone noch wegen einer akuten Gefahrenlage angeordnet werden; eine Prüfung aus Gründen des Lärmschutzes dauert noch an.
- Die Fahrbahn der Wertherstraße ist etwa 7,00 Meter breit.
- Beim Überholen von Radfahrenden ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Die regulär zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt beträgt 50 km/h.
- Für Tempo 30 aus Lärmschutzgründen muss eine Minderung um mindestens 2,1 dB(A) erreicht werden.
- Der Projektstart für die Radwegplanung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.