Gefragt
Der Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE fragt nach den Zuständigkeiten und Absprachen zwischen Umweltbetrieb und Amt für Verkehr bei der Pflege von öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßenbegleitgrün. Zudem möchte er wissen, wie man als Bezirkspolitiker diese Zuständigkeiten für konkrete Bereiche einfach selbst ermitteln kann.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist für städtische Grünflächen, Forste und Friedhöfe auf den öffentlichen Onlinekartendienst der Stadt. Die Straßen- und Gehwegreinigung ist per Satzung weitgehend auf die Anlieger übertragen, während die verkehrssichernde Pflege von Straßenbegleitgrün und zentralen Bereichen durch den Umweltbetrieb erfolgt. Eine vollständige öffentliche Übersicht über alle Zuständigkeiten ist wegen geteilter Baulasten (etwa mit Straßen.NRW) und des Datenschutzes nicht darstellbar; Mängel sollen weiterhin über das zentrale Mängelmeldersystem gemeldet werden, welches Anliegen direkt an die zuständige Stelle weiterleitet.
- Die verkehrssichernde Pflege des Straßenbegleitgrüns erfolgt mit einer Frequenz von rund zweimal jährlich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.