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Anfrage 9954/2014-2020 · Bezirksvertretung Dornberg · 16. Januar 2020 · TOP 4.2

Beschluss des StEA zum Bebauungsplan „Wohnen am nördlichen Leihkamp“

Anfrage der CDU-Fraktion

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach der Rechtsgrundlage für den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am nördlichen Leihkamp“. Hintergrund ist ein vorheriger Beschluss der Bezirksvertretung Dornberg, wegen Raumproblemen an der Grundschule Babenhausen vorerst keine neuen Bebauungspläne aufzustellen, weshalb die Fraktion eine fehlende Mitwirkung der Bezirksvertretung rügt.

Antwort der Verwaltung

Das Rechtsamt der Stadt Bielefeld teilt mit, dass die Entscheidungsbefugnis zur Aufstellung von Bebauungsplänen durch den Rat wirksam auf den Stadtentwicklungsausschuss delegiert wurde. Die Bezirksvertretung besitzt nach der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung lediglich Anhörungs- und Beteiligungsrechte, jedoch keine Entscheidungskompetenz oder ein Vetorecht. Der Ausschuss durfte den Aufstellungsbeschluss daher auch gegen das Votum der Bezirksvertretung fassen.

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