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Anfrage 9727/2020-2025 · Bezirksvertretung Gadderbaum · 13. März 2025 · TOP 5.1

Beschilderung an Einbuchtungen an der Deckertstraße Höhe Grundstücke Nummern 26, 49, sowie zwischen Nummer 61 und 63

Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen"

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob Einbuchtungen an der Deckertstraße durch reflektierende Schilder als Hindernis gekennzeichnet werden können. Sie begründet dies damit, dass Hindernisse bei schlechtem Wetter und Dunkelheit erst sehr spät wahrgenommen werden.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr lehnt eine Beschilderung ab, da Verkehrszeichen nur bei zwingender Erforderlichkeit angeordnet werden dürfen. Auf die baulichen Einbuchtungen wird bereits durch Straßenmarkierungen hingewiesen, und sie werden jeweils durch nahegelegene Straßenlaternen gut ausgeleuchtet. Da derartige Straßengestaltungen üblich sind und vor Hausnummer 26 ohnehin eine Tempo-30-Zone gilt, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Schilder nicht vor.

  • Vor der Einbuchtung an der Hausnummer 26 gilt eine Tempo-30-Zone.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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