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Anfrage 0541/2025-2030 · Bezirksvertretung Jöllenbeck · 19. Februar 2026 · TOP 7.9

Änderungen im B-Plan südliche Heidsieker Heide

Anfrage der SPD-Fraktion v. 02.02.2026

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Jöllenbeck erkundigt sich nach den Gründen für die Aufhebung von Baubeschränkungen im Bereich der südlichen Heidsieker Heide, etwa dem zwingenden Nachweis gewerblicher Nutzung bei Neubauten. Zudem fragt sie, weshalb das Gremium nicht informiert worden sei und ob Auswirkungen auf Bestandsgebäude oder die Grundsteuer bestehen.

Antwort der Verwaltung

Das Bauamt erläutert, dass bereits im Jahr 2012 gerichtlich festgestellt wurde, dass die Festsetzung als Gewerbegebiet im Bebauungsplan unwirksam ist. Daher richtet sich die bauliche Nutzung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, wonach sich Vorhaben in die bestehende Umgebung aus Wohnen und Gewerbe einfügen müssen. Über diese Unwirksamkeit wurde die Bezirksvertretung Jöllenbeck bereits in ihrer Sitzung am 13. September 2012 unterrichtet. Für Bestandsgebäude ergeben sich keine planungsrechtlichen Folgen; zu möglichen steuerlichen Auswirkungen kann das Bauamt keine Aussage treffen.

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