Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, ob gesetzliche Vorgaben zur Vorhaltung von Behindertenparkplätzen auf dem REWE-Parkplatz an der Windelsbleicher Straße 210a bestehen und welchen Inhalt diese Pflichten genau haben.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt erklärt, dass die kommunale Stellplatzsatzung der Stadt Bielefeld selbst keine gesonderten Regelungen für Behindertenstellplätze enthält. Es greifen jedoch übergeordnete Bestimmungen: Nach den Richtlinien für barrierefreies Bauen muss mindestens ein Prozent der Stellplätze, wenigstens jedoch ein Platz, für Menschen mit Behinderung mit bestimmten Mindestmaßen ausgewiesen werden. Zudem schreibt die Sonderbauverordnung vor, dass bei Sonderbauten mindestens drei Prozent der Parkplätze, mindestens aber zwei, barrierefrei und gut gekennzeichnet sein müssen.
- Der REWE-Markt wurde am 09.05.2022 mit 94 PKW-Stellplätzen genehmigt.
- Nach den Vorgaben für barrierefreies Bauen muss mindestens 1 Prozent der Stellplätze, mindestens aber einer, für Menschen mit Behinderung reserviert sein.
- Die Behindertenparkplätze müssen mindestens 350 Zentimeter breit und mindestens 500 Zentimeter lang sein.
- Nach der Sonderbauverordnung müssen mindestens 3 Prozent der Stellplätze, mindestens jedoch zwei Plätze, barrierefrei sein.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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