Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, welche Möglichkeiten bestehen, den Stadtbezirk Senne zu einer Feuerwerksverbotszone mit einzelnen Erlaubniszonen an Silvester zu erklären. Hintergrund sind Belastungen durch Lärm, Schmutz und Feinstaub sowie der Schutz von Haus- und Wildtieren.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung sieht keine rechtssichere Möglichkeit, den Stadtbezirk Senne als Verbotszone für Silvesterfeuerwerk auszuweisen. Ein kommunales Verbot im öffentlichen Raum setzt eine konkrete und begründbare besondere Gefährdung voraus, bloße Belästigungen oder abstrakte Gefahren reichen hierfür rechtlich nicht aus. Eine solche Gefahrenlage besteht in Bielefeld derzeit nur auf dem Boulevard hinter dem Hauptbahnhof, nicht aber im Bezirk Senne. Weitergehende Einschränkungen wären nach Ansicht der Verwaltung nur durch Änderungen im Bundesrecht über die Verordnung zum Sprengstoffgesetz zu erreichen.
- Das bestehende Feuerwerksverbot am Boulevard hinter dem Hauptbahnhof gilt zeitlich begrenzt von 22 bis 2 Uhr.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.