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Anfrage 9812/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 20. März 2025 · TOP 8.5

Parkverbot Ilmenauweg und Luheweg

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach den Gründen für die unterschiedlichen Halteverbotsregelungen an den Wendeschleifen im Ilmenauweg und Luheweg. Hintergrund sind Nachfragen von Anwohnenden sowie die Sorge um die Durchfahrt von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass im Ilmenauweg nach Beschwerden über blockierte Müllfahrzeuge ein zeitlich befristetes Halteverbot im Wendekreis eingerichtet wurde, um die Müllentsorgung sicherzustellen. Die Feuerwehr meldete für beide Straßen keine Durchfahrtsprobleme. Nach einer Neuprüfung der Situation im Luheweg wurde auch dort das absolute Halteverbot im Wendekreis als milderes Mittel auf die Zeiten der Müllabfuhr befristet.

  • Während der Weihnachtszeit konnte die Müllabfuhr an zwei Terminen nicht durchgeführt werden.
  • Das Halteverbot gilt montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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