Wahlprüfungsausschuss · 8. Dezember 2020 · TOP 6

Einspruch des Herrn M. aus Bielefeld vom 01.10.2020 in Form einer Wahlbeschwerde gegen die Briefwahl zu den Kommunalwahlen am 13.09.2020

Beschlussvorlage

Wie es ausging

Am 10.12.2020 im Rat der Stadt Bielefeld: mit Mehrheit beschlossen

Der Rat der Stadt hat die Beschwerde eines Bielefelder Bürgers gegen die Briefwahl bei der vergangenen Kommunalwahl mit Mehrheit zurückgewiesen. Die rechtliche Prüfung der Verwaltung hatte ergeben, dass der Einspruch unbegründet ist. Das amtliche Wahlergebnis bleibt somit bestehen.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.