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Anfrage 10023/2020-2025 · Jugendhilfeausschuss · 30. April 2025 · TOP 3.2

Kontrollen der Einhaltung des Konsumverbots gemäß § 5 Abs. 2 Konsumcannabisgesetz - KCanG

Anfrage der CDU Fraktion vom 17.04.2025

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach dem Umfang der Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung des Cannabis-Konsumverbots in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen. Zudem möchte sie wissen, wie viele Kontrollen und Verstöße es seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gab und wie der Jugendschutz im öffentlichen Raum weiter gewährleistet werden soll.

Antwort der Verwaltung

Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung des Konsumverbots täglich im Rahmen der regulären Außendiensteinsätze und setzt dabei regelmäßig Schwerpunkte, etwa anhand von Hinweisen aus der Bevölkerung. Zwar werden häufiger Anzeichen von Cannabiskonsum wahrgenommen, ein konkreter Verstoß lässt sich vor Ort jedoch nur selten nachweisen und zuordnen. Zudem greift das Verbot rechtlich nur bei direkter Sichtweite zum Eingangsbereich von bis zu 100 Metern, welche durch Gebäude oder Bepflanzungen schnell entfällt.

  • Bislang wurden 7 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Konsumverbot in Sichtweite von Schulen, Jugendeinrichtungen, Spielplätzen oder Sportstätten eingeleitet.

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