Gefragt
Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) erkundigt sich, wie die Ausländerbehörde Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht zum Übergang in ein humanitäres Bleiberecht berät. Hintergrund ist die Abschiebung einer Mutter und ihrer 14-jährigen Tochter in den Irak, weshalb er zudem nach den Gründen für die Ablehnung eines Bleiberechts der Jugendlichen fragt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Betroffene zusammen mit Partnern wie dem Sozialamt und dem Jobcenter durch das kommunale Integrationsmanagement begleitet werden. Neben einem Gespräch zu Beginn der 18-monatigen Frist lädt die Behörde nach etwa 9 bis 12 Monaten zu einem Zwischentermin ein und nutzt Checklisten in der jeweiligen Herkunftssprache. Im konkreten Fall der Jugendlichen lagen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis laut Stadt nicht vor; aus Datenschutzgründen dürfen dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.
- Die Ausländerbehörde lädt Betroffene nach etwa 9 bis 12 Monaten zu einem Zwischentermin ein.
- Der Chancen-Aufenthalt umfasst einen Zeitraum von 18 Monaten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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