Gefragt
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach den Kriterien für Auflagen und kurzfristige Änderungen bei Demonstrationen sowie nach der Abwägung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Hintergrund sind mehrere Fälle in Bielefeld, bei denen es zu Einschränkungen für Kundgebungen und Protestzüge kam.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stellt klar, dass Demonstrationen und Kundgebungen unter das Versammlungsrecht fallen und es sich dabei um eine reine Angelegenheit der Polizei handelt. Die Stadt teilt der Polizei auf Anfrage lediglich mit, ob betroffene Flächen durch Sondernutzungen wie Baustellen oder Außengastronomie belegt sind. Ob Routenänderungen nötig sind, entscheidet die Polizei eigenständig, wobei die Stadt bei Bedarf mit verkehrsrechtlichen Anordnungen oder Sperrmaterial unterstützt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.