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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 5825/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 21. März 2023 · TOP 3.3

Anfrage der FDP-Fraktion zur Grundsteuer

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den durchschnittlichen Abweichungen der neuen Grundsteuermessbeträge von den bisherigen Werten und fragt nach dem prozentualen Anteil der Erklärungen, die darüber oder darunter liegen. Zudem möchte sie wissen, ob neue Grundsteuerbescheide künftig mit einem Vorläufigkeitsvermerk ausgestellt werden können.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung kann noch keine statistischen Auswertungen zu den Messbeträgen machen, da das technische Verfahren zur Übernahme der Daten derzeit noch erprobt wird. Die neuen Grundsteuerbescheide werden erstmals Anfang 2025 erlassen, wobei ein Vorläufigkeitsvermerk gesetzlich nur unter bestimmten juristischen Voraussetzungen möglich ist, die aktuell noch nicht feststehen. Werden Messbescheide des Finanzamts nach einem Einspruch nachträglich korrigiert, passt die Stadt Bielefeld die Steuerbescheide jedoch auch ohne einen solchen Vermerk automatisch an.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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