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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 6407/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 6. September 2023 · TOP 3.1

Verkauf lebender Tiere auf Bielefelder Wochenmärkten

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2023

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Verkauf lebender Tiere auf Bielefelder Wochenmärkten, nachdem der Verkauf lebender Wollhandkrabben für Kritik gesorgt hatte. Sie möchte wissen, welche Tiere auf welchen Märkten angeboten werden, wie dies mit dem Tierschutz vereinbar ist und wie die Stadt den Verkauf dauerhaft unterbinden kann.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass derzeit lediglich auf dem Hauptmarkt und nur unregelmäßig lebende Krebstiere durch einen Fischhändler verkauft werden. Der Verkauf ist gesetzlich nicht verboten, allerdings müssen Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung eingehalten werden; der betroffene Stand wurde im April 2023 bereits kontrolliert und belehrt. Eine rechtssichere Möglichkeit, den nach der Bundesgewerbeordnung zulässigen Verkauf auf kommunaler Ebene dauerhaft zu untersagen, gibt es nicht.

  • Beim Kochen lebender Krustentiere muss das kochende Wasser mindestens das 10-fache Volumen der Körpermasse des Tieres umfassen, beispielsweise 4 Liter Wasser für ein 400 Gramm schweres Krustentier.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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