Gefragt
Die Fraktion DIE LINKE fragt nach den Voraussetzungen für die Festlegung einer Ortsdurchfahrt bei Landesstraßen und wie die Stadt Bielefeld ein solches Verfahren beantragen kann. Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Fraktion mehrere bebaute Straßenabschnitte im Stadtgebiet fälschlicherweise nicht als Ortsdurchfahrt eingestuft sind.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ortsdurchfahrt innerhalb einer geschlossenen Ortslage liegen und der Erschließung anliegender Grundstücke dienen muss. Ändert sich der Charakter eines Streckenabschnitts, beispielsweise durch neue Ansiedlungen oder Bebauungspläne, leitet einer der Beteiligten ein formalisiertes Prüf- und Änderungsverfahren ein. Dieses Verfahren wird nach Abschluss förmlich bekannt gemacht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.