Gefragt
Die Ratsfraktion DIE LINKE erkundigt sich nach der Lärmsituation für Anwohnende an der Ortsdurchfahrt der B61 in Ummeln. Zudem fragt sie, ob ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzfenster besteht oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 bzw. 40 km/h angeordnet werden muss.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass mangels baulicher Veränderungen an der Straße kein rechtlicher Anspruch auf Lärmvorsorge besteht. Allerdings konnten Eigentümer zahlreicher Gebäude in der ersten Reihe für 2024 Förderungen über das Kommunale Lärmschutzfensterprogramm beantragen, welches 2025 bei entsprechender Haushaltslage fortgeführt werden soll. Mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen müssten durch die Straßenverkehrsbehörde gesondert geprüft werden, wozu ein politischer Prüfauftrag erforderlich ist.
- Anträge für das Kommunale Lärmschutzfensterprogramm konnten für 2024 bis zum 31. August 2024 gestellt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
Hat das dein Interesse geweckt?
Schau doch mal persönlich vorbei!
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.