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Anfrage 8396/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 17. September 2024 · TOP 3.3

Lärmentwicklung in der Ortsdurchfahrt Ummeln B61

Anfrage DIE LINKE Ratsfraktion vom 09.08.2024

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion DIE LINKE erkundigt sich nach der Lärmsituation für Anwohnende an der Ortsdurchfahrt der B61 in Ummeln. Zudem fragt sie, ob ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzfenster besteht oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 bzw. 40 km/h angeordnet werden muss.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass mangels baulicher Veränderungen an der Straße kein rechtlicher Anspruch auf Lärmvorsorge besteht. Allerdings konnten Eigentümer zahlreicher Gebäude in der ersten Reihe für 2024 Förderungen über das Kommunale Lärmschutzfensterprogramm beantragen, welches 2025 bei entsprechender Haushaltslage fortgeführt werden soll. Mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen müssten durch die Straßenverkehrsbehörde gesondert geprüft werden, wozu ein politischer Prüfauftrag erforderlich ist.

  • Anträge für das Kommunale Lärmschutzfensterprogramm konnten für 2024 bis zum 31. August 2024 gestellt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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