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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 9180/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 19. Dezember 2024 · TOP 2

Anfrage zu einkommensabhängigen Steuern, Gebühren und Abgaben

  • LiB

Gefragt

Die Wählergruppe Lokaldemokratie in Bielefeld fragt, welche kommunalen Steuern, Gebühren und Abgaben rechtlich einkommensabhängig erhoben werden dürfen und welche tatsächlich bereits so oder nicht so erhoben werden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung legt die Ergebnisse einer verwaltungsweiten Umfrage vor. Einkommensabhängig erhoben werden unter anderem die Gewerbesteuer, OGS- und Kita-Elternbeiträge, Schülerfahrkosten über Befreiungsregelungen sowie Kostenbeiträge der Kinder- und Jugendhilfe, während es bei der Hundesteuer eine Sozialermäßigung gibt. Der überwiegende Teil der städtischen Abgaben – wie Grundsteuer, Abfall- und Abwassergebühren, Parkgebühren oder Gebühren für den Rettungsdienst – darf oder wird hingegen nicht nach Einkommen gestaffelt erhoben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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