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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 9406/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 21. Januar 2025 · TOP 4.1

Kostenübernahme bei der Errichtung von neuen Ampelanlagen an Straßen der Baulast von StraßenNRW

Anfrage DIE LINKE Ratsfraktion vom 14.01.2025

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob die Stadt Bielefeld die Investitions- und Betriebskosten für neue Ampelanlagen an Straßen in der Baulast von Straßen.NRW übernehmen muss. Hintergrund sind abgelehnte Wünsche aus Bezirken nach Kreisverkehren an Landesstraßen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Stadt für den Bau und Betrieb von Ampelanlagen auf Straßen in Landesbaulast grundsätzlich keine Kosten tragen muss. Falls jedoch im Zuge des Baus Anpassungen an Knotenpunktzufahrten nötig sind, die in städtischer Baulast liegen, übernimmt die Stadt diese Kosten. Zudem ist das städtische Amt für Verkehr auch auf Landesstraßen im Stadtgebiet für die Planung und die verkehrsrechtliche Anordnung der Ampeln zuständig.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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