Gefragt
Die Fraktion DIE LINKE fragt nach den genauen Gründen des Bundesverwaltungsgerichts, die Ortsumgehung Ummeln als nicht genehmigungsfähig einzustufen, sowie danach, wer diese Mängel beheben muss. Ziel ist es, Falschargumenten in der öffentlichen Debatte entgegenzuwirken.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht den ursprünglichen Beschluss für abwägungsfehlerhaft und nicht vollziehbar erklärt hat, er jedoch nicht aufgehoben wurde. Unter anderem entschied der Europäische Gerichtshof bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie, dass auch Privatpersonen gegen ein Verschlechterungsverbot des Grundwassers klagen dürfen. Nun muss der Landesbetrieb Straßen.NRW die Mängel in einem Planergänzungsverfahren mit neuen Gutachten und Überarbeitungen beheben, wobei der zeitliche Rahmen dafür noch offen ist.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.