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Anfrage 9419/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 21. Januar 2025 · TOP 4.10

Kosten und Durchführungen von Bordsteinabsenkungen

Anfrage der FDP-Fraktion vom 14.01.2025

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den Vorgaben für Bordsteinabsenkungen und möchte wissen, ob diese Arbeiten ausschließlich von Tiefbauunternehmen ausgeführt werden dürfen. Zudem fragt sie nach den durchschnittlichen Kosten und möglichen Einsparungen durch gelockerte Regulierungen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung stellt klar, dass alle Firmen mit nachgewiesener straßenbautechnischer Eignung und entsprechenden Zertifikaten Bordsteinabsenkungen durchführen dürfen. Eine Angabe von Durchschnittskosten ist nicht möglich, da diese stark von Maßen, Materialien, Leitungen und der Verkehrssicherung abhängen. Eine Lockerung der Vorgaben würde nicht zu Einsparungen führen, sondern könnte durch mangelhafte Ausführungen und Sicherheitsrisiken sogar Mehrkosten verursachen.

  • Seit dem 1. April 2023 werden die technischen Anforderungen an Bordsteinabsenkungen verstärkt umgesetzt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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