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Stadtentwicklungsausschuss · 21. September 2021 · TOP 8

Rechtsgrundlagen für die Errichtung von Tempo-30 Zonen und Tempo-30 Strecken

Mit Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Die Stadtverwaltung wurde mit Mehrheit beauftragt, in einer Vorlage die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tempo-30-Zonen und -Strecken darzulegen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Hauptstraßen aus Gründen des Lärmschutzes.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.