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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 0270/2025-2030 · Bezirksvertretung Mitte · 15. Januar 2026 · TOP 3.6

Möglichkeit zur Auflage von nachträglichen baulichen Veränderungen

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 08.01.2026

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion Die Linke fragt nach den rechtlichen Möglichkeiten der Stadt, Eigentümern nachträglich bauliche Auflagen wie die Installation einer Fassadengondel oder Vorgaben für Reinigungstechniken zu machen. Hintergrund sind wiederkehrende Sperrungen von Fahrbahnen sowie Rad- und Fußwegen am Adenauerplatz infolge von Fassadenreinigungsarbeiten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass rechtmäßig errichtete Gebäude unter verfassungsrechtlich geschütztem Bestandsschutz stehen. Ein nachträgliches Anpassungsverlangen der Bauaufsicht setzt eine konkrete Gefahr zur Gefahrenabwehr oder geänderte baurechtliche Vorschriften wie den Brandschutz voraus. Das öffentliche Interesse, Verkehrsflächen während Unterhaltungsarbeiten freizuhalten, reicht rechtlich nicht aus, um solche baulichen Eingriffe anzuordnen.

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