Gefragt
Die Fraktion Die Linke fragt nach den rechtlichen Möglichkeiten der Stadt, Eigentümern nachträglich bauliche Auflagen wie die Installation einer Fassadengondel oder Vorgaben für Reinigungstechniken zu machen. Hintergrund sind wiederkehrende Sperrungen von Fahrbahnen sowie Rad- und Fußwegen am Adenauerplatz infolge von Fassadenreinigungsarbeiten.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass rechtmäßig errichtete Gebäude unter verfassungsrechtlich geschütztem Bestandsschutz stehen. Ein nachträgliches Anpassungsverlangen der Bauaufsicht setzt eine konkrete Gefahr zur Gefahrenabwehr oder geänderte baurechtliche Vorschriften wie den Brandschutz voraus. Das öffentliche Interesse, Verkehrsflächen während Unterhaltungsarbeiten freizuhalten, reicht rechtlich nicht aus, um solche baulichen Eingriffe anzuordnen.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.