Worum es geht
Die Bezirksvertretung Mitte empfahl dem Rat den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen am Jakobuskirchplatz. Da die Beleuchtung vor 2018 beauftragt wurde, greift keine Landesförderung, weshalb die Anlieger herangezogen werden müssen. Auf die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer kommen damit Beitragszahlungen für die Straßenbeleuchtung zu.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.