Gefragt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Kreuzung Am Stadion und Frankenweg im Umfeld der Grundschule. Sie fragt, ob durch parkende Lastkraftwagen Sichtbehinderungen und Parkverstöße vorliegen und regt Kontrollen oder ein Halteverbot an.
Antwort der Verwaltung
Das Ordnungsamt teilt mit, dass bei den abgestellten Fahrzeugen kein Parkverstoß vorliegt, da Lastwagen unter 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse dort grundsätzlich parken dürfen. Schwerere Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen dürfen dort zumindest tagsüber an Werktagen ebenfalls abgestellt werden. Die Verkehrsüberwachung kontrolliert die Straße regelmäßig, wobei bislang kein einziges Mal ein unzulässig geparkter Lastwagen über 7,5 Tonnen festgestellt wurde.
- Im Jahr 2025 registrierte der Verkehrsüberwachungsdienst in der Straße 49 Parkverstöße.
- Im Jahr 2026 wurden dort bisher fünf Parkverstöße festgestellt.
- Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt in Wohngebieten ein Parkverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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