Wahlprüfungsausschuss · 8. Dezember 2020 · TOP 7

Einspruch des Herrn M. aus Bielefeld vom 15.10.2020 in Form einer allgemeinen Wahlbeschwerde gegen die Kommunalwahlen vom 13.09.2020

Beschlussvorlage

Wie es ausging

Am 10.12.2020 im Rat der Stadt Bielefeld: mit Mehrheit beschlossen

Eine allgemeine Wahlbeschwerde eines Bielefelder Bürgers gegen die Kommunalwahlen vom September 2020 wurde vom Stadtrat mehrheitlich abgewiesen. Nach Prüfung der Verwaltung gab es keine rechtliche Grundlage für eine Aufhebung des Ergebnisses. Der Wahlausgang bleibt somit bindend.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.