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Anfrage 2170/2025-2030 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 3. November 2026 · TOP 3.2

Unrechtmäßige Miet- und Nebenkostenerhöhungen bei Kosten der Unterkunft

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.10.2026

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den jährlichen Nettoausgaben der Stadt für Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII in den letzten drei Jahren. Zudem möchte sie wissen, ob es Hinweise auf unrechtmäßige Miet- und Nebenkostenerhöhungen bei Sozialhilfebeziehenden gibt und wie die Stadt diese überprüft.

Antwort der Verwaltung

Die Nettoausgaben für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII können systemseitig nicht gesondert ausgewertet werden, da Grundsicherungsleistungen voll vom Bund erstattet und Hilfe zum Lebensunterhalt als Gesamtsumme berechnet werden. In Einzelfällen gibt es Hinweise auf unzulässige Erhöhungen. Das Sozialamt prüft eingereichte Unterlagen, darf jedoch aus Datenschutzgründen nicht direkt an Vermietende herantreten, weshalb Betroffene bei Unstimmigkeiten an den Mieterbund oder die Rechtsberatung verwiesen werden.

  • Die Ausgaben für Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII werden zu 100 Prozent vom Bund erstattet.
  • Im Jahr 2025 beliefen sich die Gesamtausgaben für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII auf 11,18 Millionen Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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