Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, welche Regelungen des neuen Cannabisgesetzes durch das städtische Ordnungsamt überwacht werden müssen und wie diese Kontrollen zeitnah sichergestellt werden.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Zuständigkeit für die Kontrollen mangels landesspezifischer Regelungen nach Ansicht des Städtetags NRW derzeit beim Land und nicht bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegt. Auch für die Überwachung von Anbauvereinigungen ab Juli 2024 fehlt bisher eine eindeutige Zuständigkeitsregelung. Da das Ordnungsamt diese Regelungslücke als unbefriedigend einstuft, tauscht es sich bereits mit der Polizei, dem Gesundheitsamt, Fachberatungsstellen und anderen NRW-Großstädten aus.
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· Stadtbezirk Sennestadt
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Gasthaus Deppe
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