Gefragt
Das parteilose Ratsmitglied Robert Alich fragt nach der rechtlichen Bewertung und Handhabung einer Kundgebung am 20. Juli 2024 in der Innenstadt. Er möchte wissen, warum die Polizei das Zeigen von Abbildungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan zuließ und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Antwort der Verwaltung
Das Büro des Rates leitet eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Bielefeld weiter. Die Polizei erklärt, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kein generelles Verbot von Abbildungen Abdullah Öcalans enthalte, sondern Ausnahmen zulasse. Da die gezeigten Bilder die Person in Zivilkleidung darstellten und nicht den bekannten strafrechtlich relevanten Motiven entsprachen, wurde auf ein Eingreifen verzichtet. Eine nachträgliche gemeinsame Überprüfung durch Polizei und Staatsanwaltschaft ergab keinen Anfangsverdacht einer Straftat.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.