Worum es geht
Der Ausschuss hat die 41. Änderung der Straßenreinigungssatzung inklusive der Anpassungen im Straßenverzeichnis einstimmig beschlossen. Die Neuregelung berücksichtigt gestiegene Kosten durch Fuhrparkerneuerungen und regelt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.