Worum es geht
Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken (Zone 4) rückwirkend vom 1. April bis Ende 2023 auf 25 Prozent des regulären Satzes zu senken. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der Stadt Bielefeld. Dies soll die Bezirke stärken und Veranstalter von Stadtteilfesten finanziell entlasten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.