Worum es geht
Der Ausschuss hat die Änderungssatzung zur Kostendeckung der Abfallentsorgung für das Jahr 2025 einstimmig befürwortet. Zwar steigen die Personal- und Sachkosten, jedoch werden diese Mehrausgaben durch Rücklagenentnahmen und Erlöse aus der Müllverbrennungsanlage abgefedert. Damit wird die rechtliche und finanzielle Grundlage für die Entsorgung von Rest- und Biomüll in Bielefeld neu geregelt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.