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Stadtentwicklungsausschuss · 20. Mai 2025 · TOP 20

Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11 a ÖPNVG in 2025

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig wurde empfohlen, im Jahr 2025 97,5 Prozent der Ausbildungsverkehr-Pauschale des Landes an Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die Mittel gleichen Mindereinnahmen durch vergünstigte Zeittickets für Schüler und Auszubildende aus, während der Rest städtische Personalkosten deckt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.