Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, ob im unübersichtlichen Kurvenbereich der Straße Am Balgenstück zwischen den Hausnummern 13 und 25f ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden kann. Zur Begründung verweist sie auf den schlechten Zustand der Fahrbahn, Behinderungen durch parkende oder haltende Fahrzeuge sowie eine nahegelegene Kindertagesstätte.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung lehnt ein absolutes Halteverbot ab, da dafür keine ausreichende Gefahrenlage vorliegt und somit die rechtliche Grundlage fehlt. Das bestehende eingeschränkte Halteverbot sei weiterhin erforderlich, um das Be- und Entladen für Mehrfamilienhäuser sowie die Nutzung eines Briefkastens zu ermöglichen. Das Problem liege vielmehr in der Durchsetzung der bestehenden Regeln, weshalb die Verkehrsüberwachung informiert wird.
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