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Anfrage 10147/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 20. Mai 2025 · TOP 4.3

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Altstadt

Anfrage DIE LINKE Ratsfraktion vom 07.05.2025

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand und den Arbeitsergebnissen zur Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Bielefelder Altstadt. Sie begründet dies damit, dass der Erarbeitungsprozess langsam zu einem Abschluss gebracht werden sollte.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung hält eine verbindliche, großflächige Gestaltungssatzung aufgrund des uneinheitlichen Erscheinungsbildes der Altstadt derzeit für wenig zielführend. Stattdessen wird zunächst an einer sogenannten Gestaltungsfibel gearbeitet, die Eigentümern und Bauherren als unverbindliche Orientierungshilfe in der Bauberatung dienen soll und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Sollte sich dieser Ansatz als unzureichend erweisen, kann die Fibel nachträglich in eine rechtsverbindliche Satzung überführt werden, während die bereits geltende Erhaltungssatzung davon unberührt bleibt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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