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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 6609/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 29. August 2023 · TOP 3.2

Gebührenbescheide für Kranktransportwagen an Privatpersonen

Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 21.08.2023

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Ratsfraktion erkundigt sich, unter welchen Voraussetzungen die Stadt Bielefeld Gebührenbescheide für Krankentransportwagen direkt an Privatpersonen verschickt. Hintergrund sind Berichte von Bürgerinnen und Bürgern, nach denen selbst bei schwer hilfsbedürftigen Menschen und trotz ärztlicher Verordnung solche Bescheide ausgestellt wurden.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erläutert, dass transportierte Personen nach der Gebührensatzung grundsätzlich Gebührenschuldner sind, Rechnungen bei gesetzlich Versicherten jedoch in der Regel direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Ein Bescheid an Privatpersonen ergeht vor allem dann, wenn keine gesetzliche Krankenversicherung besteht – etwa bei Privatversicherten, mit denen keine Direktabrechnung möglich ist – oder wenn die Krankenkasse nicht bekannt ist. Für Ausnahmeregelungen oder Ermessensspielräume sieht die Verwaltung aufgrund des rechtlichen Kostendeckungsgebots und haushaltsrechtlicher Vorgaben keinen Spielraum.

  • Das Feuerwehramt rechnet jährlich rund 60.000 bis 70.000 Einsätze des öffentlichen Rettungsdienstes ab.
  • Von den jährlichen Einsätzen entfallen etwa 15.000 auf Krankentransporte.
  • Mehr als 50.000 Einsätze pro Jahr finden im Rahmen der Notfallrettung statt.
  • Rund 90 Prozent der Gebührenbescheide werden direkt an eine gesetzliche Krankenversicherung gerichtet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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